Sabine Walters 06266 9295880 info@kleinunternehmer-akademie.de

AGBs der Agentur Walters Mediendesign
Mediendesign Online-Marketing E-Learning
Sabine Walters
Schulstraße 2
74855 Haßmersheim
Tel.: 06266/9295880
Mobil: 0151 14968091
Telefax: 06266 9299528
E-Mail: info@walters-mediendesign.de
Internet: www.walters-mediendesign.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Agentur Walters Mediendesign

Präambel

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Rechtsgeschäfte der Agentur Walters Mediendesign nachfolgend in Kurzform
„Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“
genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung
akzeptiert.

Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung
eines Auftrags getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.

3. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche
Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine
gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handeln.

4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem
Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 1 Auftragsumfang / Auftragsinhalt

Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus dem Bereich Printmedien.
Ebenso erbringt die Agentur Dienstleistungen aus dem Bereich des Webdesigns, ELearning,
sowie EBooks, Online-/Videomarketing, Newslettermarketing und Social-Media.
Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Angebot bezeichnete gestalterische Tätigkeit
bzw. Beratungstätigkeit und/oder laufende Dienstleistung, nicht jedoch die Erzielung eines
bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.

§ 2 Vertragsschluss

1. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag
zwischen der Agentur und dem Kunden grundsätzlich durch schriftliche
Vereinbarung zustande. Durch Gegenzeichnung durch die Agentur der
schriftlichen Vereinbarung, wird der zugrunde liegende Auftrag bestätigt.

2. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

3. Jede Änderung und /oder Ergänzung des Vertrages und / oder seiner Bestandteile
bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu
tragen.

4. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die gestalterische Freiheit der
Agentur an.

§ 3 Urheber- / und Nutzungsrechte

1. Alle Entwürfe, Grafiken, Skizzen, Softwarelösungen etc. unterliegen dem
Urheberrechtsgesetz die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten
zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen
Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der
Agentur insbesondere die Ansprüche aus §§ 69 a ff, 87 a ff, 97 ff UrhG zu.

2. Ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Agentur dürfen Entwürfe und
Reinzeichnungen weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden.
Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. Ein Verstoß gegen
diese Bestimmungen berechtigt die Agentur, eine Vertragsstrafe in angemessener
Höhe zu verlangen.

3. Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und
branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren.
Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende
gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.

4. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und / oder
Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig
und bedürfen der Einwilligung der Agentur.
5. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

§ 4 Eigentum

Von der Agentur mit dem Zeck erstellte Vorlagen, Dateien, Ausdrucke und sonstige
Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen,
Reinzeichnungsdateien und ähnliches), die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu
erbringen, bleiben Eigentum der Agentur. Eine Herausgabe- und Aufbewahrungspflicht
besteht nicht. Wünscht der Kunde die Herausgabe ist dies gesondert zu vereinbaren und
zu vergüten.

§ 5 Vergütung

1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Danach ist die erste Hälfte des zu
zahlenden Entgeltes fällig nach Konzeptdarstellung durch die Agentur. Die restliche
Hälfte des Entgeltes ist nach Abnahme durch den Kunden fällig. Für den Fall, dass
vertraglich Nichts oder nichts Anderes geregelt ist, werden Zahlungen innerhalb von
14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Anfallende Druckkosten
sind vom Kunden selbst zu tragen und werden diesem im Voraus von der Agentur in
Rechnung gestellt.

2. Für vereinbarte Pflegeleistungen werden die Parteien vorab einen monatlichen
Kostenrahmen abstimmen. Die Agentur wird den Kunden in Textform (§ 126b BGB)
benachrichtigen, wenn absehbar wird, dass der Kostenrahmen im laufenden Monat
überschritten wird. Nach Eingang einer derartigen Benachrichtigung hat der Kunde
der Agentur innerhalb von 48 Stunden mitzuteilen, ob und in welchem Umfang er im
laufenden Monat weitere Pflegeleistungen der Agentur wünscht. Nur wenn eine
solche Mitteilung bei der Agentur eingeht oder der Kunde sich mit einer
Überschreitung des Kostenrahmens ausdrücklich einverstanden erklärt, ist die
Agentur zur Überschreitung des Kostenrahmens berechtigt.

3. Vereinbarte Stundenvergütungen wird die Agentur dem Kunden nach Abschluss eines
jeden Monats in Rechnung stellen. Diese Rechnungen sind innerhalb von vierzehn
Tagen nach Eingang beim Kunden zur Zahlung fällig.

4. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung der Leistungen der
Agentur getroffen und ist die Erbringung der Leistung den Umständen nach nur
gegen Entgelt zu erwarten, hat der Kunde die für diese Leistung üblichen
Vergütungssätze zu entrichten. Die Vergütung ist mit der Abnahme der Leistung
fällig.

5. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.

6. Wird die vertraglich geschuldete Leistung in Teilen abgenommen, so ist eine
entsprechende Teilvergütung jeweils bei der Abnahme des Teils fällig. Die Höhe der
Teilvergütung, so wie die Anzahl der einzelnen Teile wird gesondert vertraglich
geregelt.

7. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den
Kunden und / oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert,
werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von
jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

8. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes,
berechnet die Agentur dem Kunden 10 Prozent vom ursprünglich vertraglich
geregelten Honorar als Stornogebühr.

9. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und
gegebenenfalls der Nachhonorierung.

§ 6 Geheimhaltungspflicht der Agentur

Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden
erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter,
als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem
Stillschweigen zu verpflichten.

§ 7 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde stellt der Agentur vor Beginn des Auftrages alle für die Durchführung
des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle
Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff
Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und
werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

2. Kosten, die der Agentur durch die nicht rechtzeitige Überbringung der benötigten
Daten und Unterlagen durch den Kunden entstehen, werden von der Agentur
gesondert in Rechnung gestellt.

3. Bevor der jeweilige Auftrag in den Druck gegeben wird, bzw. die jeweilige
Textgestaltung veröffentlicht wird, erhält der Kunde einen Korrekturabzug im
PDF-Format. In diesem Freigabe-PDF hat der Kunde, innerhalb der dort gesetzten
Frist mitzuteilen, ob Korrekturen notwendig sind und diese entsprechend
kenntlich zu machen. Sofern der Kunde der Agentur innerhalb dieser Frist keine
Korrekturen mitteilt, gilt die Freigabe als erteilt.

§ 8 Haftung

1. Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern dies
nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit unwesentlicher
Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des
Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei
der der Agentur zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust
des Lebens des Kunden.

3. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und
durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere
für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des
Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze
verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen,
sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur
von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des
Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die
Zulässigkeit der Maßnahme mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken
durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerden zu
erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführende Maßnahme eine
wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder
Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit dem Kunden die Kosten
hierfür der Kunde.

4. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in der Werbemaßnahme enthaltenen
Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet
auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder
Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen,
Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

5. Je nach Schadensereignis ist die Haftung der Agentur für Schadens- und
Aufwendungsersatz insgesamt höchstens bis zu einem Betrag von € 30.000,00 für
Sach- und Vermögensschäden beschränkt.

§ 9 Verwertungsgesellschaften

1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an
Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden
diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese
der Agentur gegen Nachweis zu erstatten.

2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen,
konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person
eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe
darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für
die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und
selbst verantwortlich.

§ 10 Abnahme

1. Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien
bestimmt. Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur
Teilabnahme vorzulegen.

2. Sobald die Agentur die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, erhält der Kunde
ein Freigabe-PDF und der Kunde hat innerhalb der dort gesetzten Frist
mitzuteilen, ob Korrekturen notwendig sind und diese entsprechend kenntlich zu
machen. Sofern der Kunde der Agentur innerhalb dieser Frist keine
offensichtlichen Mängel mitteilt, gilt die Abnahme als erteilt.

3. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern
der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande
kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von der
Agentur mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

§ 11 Kündigung

1. Dieser Vertrag kann von der Agentur bis zur Fertigstellung der Leistung nur aus
wichtigem Grund gekündigt werden. Nach der Fertigstellung ist jede Partei zur
ordentlichen Kündigung des Vertrags bei dauerhaften Leistungen mit einer Frist
von sechs Wochen zum Ende eines jeden Kalenderquartals berechtigt.

2. Die Agentur ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann
berechtigt, wenn• – Der Kunde seine Verpflichtung gem. §§ 7 und 10 dieses Vertragsnachhaltig verletzt;• – Der Kunde trotz Mahnung seiner Verpflichtung zur Abschlagszahlunggem. § 5 dieses Vertrags nicht nachkommt.

§ 12 Datenschutz

Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung desNutzungsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten von der Agentur auf Datenträgerngespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seinerpersonenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung derpersonenbezogenen Daten erfolgt im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der BundesrepublikDeutschland.

2. Erfüllungsort ist der Betriebssitz der Agentur. Ausschließlicher Gerichtsstand füralle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mosbach / Baden.

3. Streitschlichtung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im Impressum.

4. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einerVerbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oderteilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späterenZeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungennicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege derVertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlichdem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnendie Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre. Kann eine solcheVertragsanpassung nicht übereinstimmend erfolgen, dann richtet sich der Inhaltdes Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

Haßmersheim, März 2018

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